Donnerstag, 5. Dezember 2013

StVO Teil 3

Das Haltverbot (Abkürzung HV) ist in Deutschland nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) ein behördliches Verbot anFahrzeugführer im Straßenverkehr auf öffentlichem Verkehrsgrund (wenn es für Fahrbahnen angeordnet ist auf der Fahrbahn) zu halten. „Halten ist eine gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung veranlaßt ist“, so die Legaldefinition in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO).
Das Haltverbot kann unter anderem mittels Verkehrszeichen angeordnet werden. Das absolute und das eingeschränkteHaltverbot sind verschiedene Stationierungsverbote für sämtliche Kraftfahrzeuge auf öffentlichem Verkehrsgrund. Diegrundlegenden Verhaltensvorschriften sind in § 12 StVO geregelt.
Umgangssprachlich wird das absolute Haltverbot auch als Halteverbot und das eingeschränkte Haltverbot als Parkverbotbezeichnet, wobei die letztgenannten nach StVO zu unterscheiden sind.

In Mitte wird gebaut. Ich weiß gar nicht genau, wann in der Linienstrasse und Umgebung nicht gebaut wurde. Egal. Es nervt und die Zustände für die Anwohner und auch Ladenbesitzer müssen echt grausig sein.

Meine Wenigkeit arbeitet da "nur" und muss somit gelegentlich einen Parkplatz finden. Parkplatzsuche hat immer damit zu tun, daß man die Schilder von Parkverbot und Halten und eventuellen Uhrzeitbeschränkungen und Zonen sehr genau liest. Das kann schon tückisch sein.

Es kann gelegentlich vorkommen, daß eine Strasse ab sofort komplettes Halte- und Parkverbot aufweist, wenn auf der Strasse Bauarbeiten durchgeführt werden. Dies finde ich vorteilhafter als die Strasse komplett zu sperren, denn dann kann man den ehemaligen Parkstreifen auch als Fahrstreifen nutzen. Wobei - nicht man kann, sondern man soll/muss. Das Parkverbot ist dann alle 5m durch ein Schild ausgezeichnet.

Es kommt aber dann doch immer wieder mal vor, daß sich jemand in das Parkverbot stellt. Das wäre nicht weiter schlimm, wenn es nicht die gesamte Strasse versperren würde. So geschehen vor einigen Tagen. Linker Streifen aufgerissene Fahrbahn, mittlere Spur grooooooßer Schaufelbagger mit sehr sehr großem furchterregenden Schaufelbaggerführer in Aktion,  rechte Spur zum Vorbeifahren vorgesehen und eigentlich auch umsetzbar. Geht aber ab dem Moment nicht mehr, wenn sich ein grosser PKW mit grossem Fahrer rechts hinstellt, aussteigt, Geld am Automaten holt und im Hauseingang verschwinden will.

Meine Wenigkeit fuhr direkt dahinter und auch hinter mir waren Autos am Start. Von daher erlaubte ich mir zu hupen, da ich nicht vorbeikam. Brachte aber nichts. Aber der sehr sehr sehr große Schaufelbaggerführer stieg sofort aus seinem Schaufelbaggerhäusschen aus und sprach den großen Fahrer an. Was soll ich sagen. Es gab kein Einsehen vom großen Fahrer des PKW's, die Diskussion artete total aus, es wurde gepöbelt, angerempelt und gedroht.

Dank des beherzten Eingreifens einiger Passanten war dann der große Fahrer des PKW's einsichtig und parkte um. Exakt um die Ecke zweite Reihe, um da dann ein Auto vom Behindertentransport zuzusperren. Für mich wieder einmal wirklich ein Beweis dafür, daß irgendwie prozentual gesehen das Hirn nicht mitarbeitet, je grösser / teurer das Auto ist. Ist Klischeehaft, ich weiß, wurde aber schon mehrfach bewiesen.


3 Kommentare:

  1. Ich hätte gerne die totale Ausartung in Form des großen Autos in der noch größeren Schaufel des Baggers gesehen :-). Ha!

    Hoffe Dein Tag heute läuft besser als der Gestrige,
    Steph

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  2. Hühner gewonnen Frau M., Adresse her...wieso Urlaub bis zum 01.01.?????...also ehrlich!!!!! ;-))))

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  3. liebe frau m, gewinnerin des helmperlhuhnpostkartenviergesangs, schicken sie mir bitteschön die landekoordinaten für das geflügel?
    herzlich aus der hühnerzucht
    mme ulma

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